Sehr geehrte KünstlerInnen,
die Veranstalter, der Verkehrsverein Rabenau sowie die Gemeinde Rabenau, freuen sich sehr, dass in diesem Jahr wieder die Kunstveranstaltung "Kunst im Park" in unserem idyllischen Park in der
Ortsmitte von Londorf stattfinden kann.
Wir möchten den angemeldeten Künstlern und Künstlerinnen die Möglichkeit bieten, ihre selbstgeschaffenen Werke der verschiedenen Kunststile bzw. Kunstrichtungen der Bevölkerung zu präsentieren.
Bei diesem Event handelt es sich um eine nichtkommerzielle Veranstaltung, die vom Verkehrsverein und der Gemeinde Rabenau organisiert wird. Aus diesem Grund wird eine Teilnahmegebühr von
20,00 € pro Standfläche auf dem Konto des Verkehrsvereines Rabenau
IBAN DE34 5139 0000 0031 6526 00
BIC VBMHDE5F, Volksbank Mittelhessen,
erhoben. Der Beitrag muss spätestens zwei Wochen nach der schriftlichen Anmeldung (E-Mail, Schreiben) überwiesen sein. Bitte vermerken Sie als Verwendungszweck Ihrer Überweisung "Kunst im Park
2022" und den Vor- und Nachnamen des Standbewerbers. Bei Paypal-Zahlung geben Sie bitte ebenfalls diesen Verwendungszweck an.
Die Anzahl der ausstellenden Künstler ist auch in diesem Jahr auf 60 Künstler begrenzt. Teilnahmeberechtigt sind nur Künstler und Künstlerinnen, die ihre Bilder, Fotos,
Plastiken, Installationen und kunsthandwerkliche Arbeiten selber herstellen.
Die Bewerbungen sollen schriftlich bei der Gemeinde Rabenau, Vorzimmer Bürgermeister, Frau Sandra Rinker, Eichweg 14, 35466 Rabenau oder E-Mail s.rinker@rabenau.de erfolgen.
Folgende Angaben sollten enthalten sein:
Name, Anschrift, Telefon/Handy,
Kurzbeschreibung der Technik und Stilrichtung
sowie möglichst 2 bis 3 Bilder von Werken.
Das Eingangsdatum der E-Mail-Anmeldung ist Grundlage der Berücksichtigung für eine eventuelle Teilnahme.
Die zugelassenen Teilnehmer erhalten spätestens Ende Mai 2022 eine Teilnahmebestätigung per E-Mail/Post.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, für einen reibungslosen Ablauf noch kurzfristige Änderungen vorzunehmen. Auch können Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Während der Tagesveranstaltung wird es ein musikalisches Rahmenprogramm geben, dass das Event zu einem schönen Erlebnis für die Aussteller und Besucher machen soll.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Gewerbetreibende und Wiederverkäufer.
Ebenfalls nicht zugelassen sind Möbel, Einrichtungsgegenstände, Kleidungsstücke, Textilien und Accessoires, soweit sie nicht notwendiger Bestandteil von Kunstwerken oder Kunstinstallationen
sind.
Die Veranstaltung soll weder eine gewerblich orientierte Kunstaus-stellung sein noch einen Krämermarkt darstellen. An den Aktionsständen dürfen daher nur eigene Kunstwerke/Kunstgegenstände
ausgestellt werden
Der Verkauf ausgestellter Kunstwerke ist erwünscht.
Alle ausgestellten Werke müssen vom Künstler signierte Unikate sein. Sollten Kunstwerke keine Signatur haben, muss die Herkunft der Werke eindeutig nachweisbar sein.
Die Veranstaltung wurde bewusst ohne Ess- und Getränkegastronomie geplant, daher sollten Essen und Getränke von zuhause mitgebracht werden. Speisen und Getränke sind auch in der Gaststätte an der
Minigolfanlage erhältlich.
Achtung: Im Bereich der Ausstellungsflächen sind nur wenige Stromanschlüsse vorhanden, daher sollten Teilnehmer, die Strom (z. B. Aggregate o. ä.) benötigen, dies bei der
Anmeldung angeben. Kabel und sonstiges Zubehör sind diesbezüglich mitzubringen.
Pandemiebedingt ist es unbedingt erforderlich, die aktuell gültigen Regeln einzuhalten. Dies kann auch für den Veranstalter zur Folge haben, dass „Kunst im Park“ kurzfristig wieder abgesagt
werden kann. In diesem Fall wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurücküberwiesen. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Um jedoch eine reibungslose Veranstaltung durchführen zu können, bitten wir sie um folgende Berücksichtigung und Einhaltung:
1. Ihre Anmeldung verpflichtet Sie zur Teilnahme.
2. Der Veranstalter haftet nicht für entstehende Schäden an ihren Kunstwerken oder Aufbauten. Auch sind ihre Werke für die Dauer der Ausstellung nicht vom Veranstalter versichert.
3. Bitte sorgen Sie für einen Wetterschutz, da es sich um eine Freiluftveranstaltung handelt.
4. Die Standplatznummern werden rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt.
5. Wegeführungen und vorhandene Pflanzbeete dürfen nicht zugestellt werden.
6. Vorgedachte Standgröße pro Teilnehmer sind ca. 3 x 3 Meter (Pavillon). In Absprache mit dem Veranstalter sind auch etwas größere Flächen möglich.
7. Musikalische Darbietungen oder Musik von Tonträgern auf den Künstlerstandflächen sind nicht zulässig.
8. Einlass in den Park haben alle Teilnehmer ab Sonntag, 10.07.2022 ab 9:00 Uhr.
9. Nur zu diesem Zweck können Sie mit ihrem Fahrzeug in den Park hineinfahren. Nach dem Aufbau müssen sämtliche Fahrzeuge auf den öffentlichen Parkplätzen außerhalb des Parks abgestellt
werden. Es gibt im Bereich des sich in unmittelbarer Nähe befindlichen Festplatzes ausreichend Parkplätze.
Hinweis: Auf der östlichen Seite des Parkgeländes befindet sich eine unbefestigte Privatstraße; hier dürfen Fahrzeuge nicht abgestellt werden.
10. Bis zum Veranstaltungsbeginn um 11:00 Uhr müssen alle Aufbauten beendet sein.
11. Mit dem Abbau der Stände und Kunstwerke darf erst nach Beendigung des Events, ab 18:00 Uhr begonnen werden.
12. Bitte verlassen Sie ihren Standplatz so wie sie ihn vorgefunden haben. Jeglicher Müll muss von den Teilnehmern mit nach Hause genommen werden.
Verkehrsverein Rabenau
Ute Wissner
Vorsitzende
E-Mail: ute.wissner@t-online.de